Beschluss zur Vorstandstätigkeit der 

Braugenossenschaft Kamenz (1901)




Auf Blatt 9 des für die Gewerbs- und

Wirthschaftsgenossenschaften bestimmten

Genossenschaftsregisters für den Bezirk des unterzeichneten

Amtsgerichts ist am 7. Juni 1901 auf Grund des Statuts vom 1. März

1900 und des Berichtigungsbeschlusses vom 3. Juni 1901 die

Braucommun zu Kamenz eingetragene Genossenschaft mit

beschränkter Haftpflicht, eingetragen worden. Der Sitz der

Genossenschaft ist in Kamenz. Gegenstand des Unternehmens ist

die Fortführung der Geschäfte der bisher unter der Firma

Braugenossenschaft zu Kamenz betriebenen Brauerei, nämlich Malz

zu erzeugen, Bier zu brauen und die Erzeugnisse zu verkaufen. Die

von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen sind von

zwei Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen und sofern mit der

Bekanntmachung eine rechtliche Wirkung verbunden werden soll,

mittelst zweimaligen Einrückens in das Amtsblatt zu Kamenz

dergestalt zu veröffentlichen, daß zwischen dem Tage der ersten und

dem Tage der letzten Einrückung 6 Tage inne liegen. Das

Geschäftsjahr läuft vom 1. October des einen bis zum 30. September

des andern Jahres. Die Haftsumme eines jeden Genossen für den

Geschäftsantheil beträgt 200 Mark. Die höchste Zahl der

Geschäftsantheile, auf die ein Genosse sich betheiligen kann, ist auf

50 bestimmt. Die Mitglieder des Vorstandes sind die Herren

Fabrikbesitzer Emilo Oskar Müller, Kaufmann Friedrich Gustav

Adolph Goldberg und Kaufmann Hermann Paul Schäfer, Sämmtlich

in Kamenz. Neben dem Vorstand besteht ein Aufsichtsrath, der sich

aus 8 von der Generalversammlung auf 4 Jahre zu wählenden

Mitgliedern zusammensetzt. Willenserklärungen und Zeichnungen für

die Genossenschaft sind verbindlich, wenn sie durch zwei

Vorstandsmitglieder erfolgen. Bei Erwerb, Verpfändung oder

Veräußerung  eines Grundstücks oder eines Realrechts ist zu

Abgabe der Willenserklärungen und Zeichnungen außerdem die

Mitwirkung des Vorsitzenden des Aufsichtsrathes erforderlich. Die

Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des

Gerichts Jedem gestattet. 2. Auf Blatt 48 des Handelsregisters für

den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichtes ist heute die Firma

der Braugenossenschaft zu Kamenz infolge Umwandlung in eine

Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaft gelöscht worden. Zu G.

Reg. 115/91. Königliches Amtsgericht.

 

 

Quellenangabe: KTB (1901-06-13) Nr. 135 S. 1

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