Gerichtsbuch von Cunnersdorf - Blatt 511  verso

Jacob Richters Kauff Contrakt, 15. Aprilis anno 1687.  
   
                       

Zu wissen sey hiermit jeder männiglich absonderlich aber denen es zu wissen von Nöten, dass vor mir derzeit kurfürstlicher Durchlaucht zu Sachsen bestallter Kammerjunker als Lehen- und Gerichtsherr allhier, Paul Richters seelige hinterlassenen Söhne, nämlich Paul, Martin und Hanß Richter nebst ihren Vormunden erschienen, an- und vorgebracht, wie daß sie ihren ältesten Bruder Jacob Richter ihres Vaters hinterlassenes Hufengut erb- und eigentümlichen verkaufet und  hingeschlagen folgender Gestalt und also: nähmlichen es tritt jetzt erwähnter Jacob Richter als vierter Erbe das Gut an wie es in seinen vier Rainen und Steinen, an Gebäuden, Garten, Wiesen, Feldern, Äcker, Gehölzen, Trifften, Gerechtigkeiten, mit voller Winter- und Sommeraussaat auch Schiff und Geschirre in Summe alles was Erd- Nied- Mauer- und Nagelfest ist begriffen und umbfangen wie es sein seliger Vater besessen, genutzet und gebrauchet, überall nichts davon ausgeschlossen allen Bau und Hausrat, nun mehro als sein Proper und Eigentumb zu gebrauchen.

Hingegen verspricht öfters ermelter Jacob Richter, als Käufer, die anderen Brüder folgender Gestalt zu befriedigen: Jedem Bruder, wie sie anfangs spezifizieret, einen Ochsen pro 8 Reichstaler, ein Schwein pro 2 Reichstaler, 2 Scheffel Korn, 2 Viertel Weizen, eine Tonne Bier und drey Reichstahler 12 Groschen an paaren Gelte zu geben.

Gerichtsbuch Cunnersdorf Kaufkontrakt Jocob Richter 1687

      

Mit dem Ochsen sollen die Brüder wie sie folgen, der erste seinen anno 1689, der andere anno 1692 und der dritte seinen 1695 (gönne Gott) bekommen. Mit dem Gelte aber sollen sie nach dieser einer 1696 der andere 1697 und der dritte 1698 befriediget werden, daß andere aber soll jedweder bekommen wann sie zu Ehren greifen könnte aber der Käufer jeden das Gedreydicht eher, als sie es brauchten, abtragen, soll es ihme freystehen. Über dieses alle bekömbt nun der als Jüngste Nahmens Hanß Richter fünf Reichsthaler vor die Wüllkühr, und soll solches 1699 (so Gott dLeben verleihet) abgetragen werden. Auch seind 11 Reichthaler Schuld welche der Mutter selig ihre Schwester Maria Lehmannin ins Guth geliehen, solche soll und will Käufer auch befriedigen, sollte aber nach ihren Todte etwas über bleiben , fället solches denen sämbtlichen Erben, alß denen vier Brüdern anheim. Die kurfürstlichen Steuern und den Decem ins Kloster Marienstern, auch der Lehensherrschaft schuldige Zinße und Hoffedienste entrichtet er gleich andern Unterthanen zu rechter Zeit, sich auch sonsten als ein treuer und gehorsamer Unterthaner zu erzeigen und erhalten, hat er bei Ablegung seiner Pflicht zugesaget und versprochen. Wormit allerseits Contrahenten einig und zufrieden gewesen. Auch auf sein untertäniges bittliches Ansuchen von mir unter meiner eigenhändigen Unterschrift confirmiret, dem Gerichtsbuche hieher incorporiertet und dem Besitzer hiervon ein Exemplar ausgehändiget worden.

   

Do geschehen zu Cunnersdorff in Beyseyn sämbtlicher Gerichten, den 15. Aprilis anno 1687.

   

Wolff Haubold von Schleinitz

  

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